Pilotprogramm Einsparzähler
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist das „Pilotprogramm Einsparzähler“ gestartet. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
Das BAFA fördert Unternehmen, die bei ihren Endkunden innovative Pilotprojekte zur Einsparung von leitungsgebundenen Energien wie Strom, Gas, Wärme und Kälte auf Basis von differenzierten Technologien durchführen wollen. Je mehr mittels digitaler Messtechnik eingespart wird, desto mehr Förderung kann man erhalten. Mithilfe dieser sogenannten „Einsparzähler“ kann dem Endkunden gezeigt werden, wo genau die meiste Energie verbraucht wird und welche Maßnahmen sich zur Reduzierung des Energieverbrauchs eignen.
Der Fokus des Pilotprogramms liegt darin, „Energiesparen als Geschäftsmodell“ und u. a. IT-basierte Lösungen in ihrer Entwicklung und Anwendung beim Endkunden zu fördern. Aber auch Mehrwertdienste wie zum Beispiel Lastenmanagement zur Sektorkopplung sind förderfähig.
Folgende Eckpunkte des Förderprogramms sind wesentlich (Quelle):
- Förderfähig sind Unternehmen, die bei Dritten (Kunden) Energieeinsparungen bewirken.
- Die Antragstellung steht im Grundsatz jedem befähigten Unternehmen oder Unternehmenskonsortium offen.
- Gefördert werden Projekte, die Strom, Gas, Wärme oder Kälte bei Dritten einsparen. Dabei ist unerheblich, ob die Einsparungen durch Verhaltens- oder Nutzungsänderungen, geänderte Prozesse und Betriebsabläufe, Wartungsmaßnahmen oder investive Maßnahmen wie zum Beispiel den Austausch von Geräten und Anlagen erzielt werden.
- Die antragstellenden Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass und in welcher Höhe Energie eingespart wird.
- Der förderfähige Projektzeitraum beträgt bis zu 5 Jahren.
- Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsteller bis zu 1 Million Euro mit einer Förderintensität von 25 Prozent bis zu 50 Prozent ausgeschüttet werden, zur Hälfte auszahlbar auf Grundlage nachgewiesener Projektkosten sowie zur anderen Hälfte auf der Grundlage erwiesenermaßen eingesparter kWh.
Zu beachten ist, dass die Anträge zur Förderung vor Vorhabensbeginn über das Antragsformular auf der Webseite der BAFA gestellt werden müssen. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Webseite des BAFA.