Bundesrat beschließt Energieeffizienzrichtlinien-Gesetz

Der Bundesrat hat am 06.03.2015 das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (EDL-G) beschlossen. Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also voraussichtlich zwischen Mitte April und Anfang Mai. Das auf einer EU-Verordnung basierende Gesetz schreibt Nicht-KMUs verpflichtende Energieaudits vor, die bis zum 5. Dezember 2015 erfolgen und alle vier Jahre erneuert werden müssen. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind davon in Deutschland bis zu 50.000 Unternehmen betroffen. Die durchschnittlichen Kosten pro Audit werden mit ca. 4.000 Euro veranschlagt.

In seiner heutigen Sitzung am 06.03.2015 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (EDL-G) beschlossen. Damit wurde die vom Bundestag beschlossene Vorlage ohne Änderungen verabschiedet. Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird in etwa sechs bis acht Wochen der Fall sein, also zwischen dem 17. April und dem 1. Mai 2015. Das EDL-G ist ein Bundesgesetz und damit nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Bei sogenannten Einspruchsgesetzen wie dem EDL-G kann der Bundesrat Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies ist beim EDL-G aber nicht erfolgt.